
Fraktionen fordern Schutz des Klosters Mor Gabriel in der Türkei
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antrag
Berlin: (hib/JOH) Die Bundestagsfraktionen fordern die Bundesregierung in drei Anträgen auf,
sich gegenüber der türkischen Regierung für den Schutz des Klosters Mor Gabriel in Südostanatolien
einzusetzen. Die fast gleichlautenden Anträge der Linksfraktion (16/12848), der Grünen (16/12867),
sowie der gemeinsame Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP (16/12866) betonen, das 1.600 Jahre alte Kloster
sichere das kulturelle Erbe der syrisch-orthodoxen Christinnen und Christen und stelle heute das
geistliche und kulturelle Zentrum Syrisch-Orthodoxer in Südostanatolien dar. Eine Verschlechterung
jeglicher Rahmenbedingungen für die Existenz des Klosters würde nach Ansicht der Abgeordneten den
Fortbestand dieser Kultur akut gefährden.
Hintergrund sind drei Gerichtsverfahren, in denen das Kloster Mor Gabriel sich derzeit befindet.
In einem Verfahren beanspruchen angrenzende Dörfer sowie das Schatzamt des Distrikts Midyat große
Teile des Klosterlandes. Das Kloster selbst klagt zudem in zwei Verfahren gegen eine Mitte 2008
durchgeführte Katastererfassung, durch die seine Besitzungen stark beschnitten wurden. Die Linke
sowie die Koalitionsfraktionen und die FDP betonen in ihren Anträgen, es müsse davon ausgegangen
werden, "dass die gegnerischen Parteien jeweils eine Schließung des Klosters beabsichtigen beziehungsweise
das Ziel verfolgen, das klösterliche Leben zukünftig unmöglich zu machen". Alle Antragsteller verweisen
aber darauf, dass sich Vertreterinnen des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien am 27. Februar
2008 ein Bild von der "akuten Gefährdung" des Klosters machen konnten. Die Abgeordneten seien
sich nach dem Besuch in der Prognose einig, dass ein Prozessende zu Ungunsten des Klosters
"weitreichende Einschnitte in die syrisch-orthodoxe Kultur bis hin zur akuten Existenzgefährdung
nach sich ziehen würde"
Dabei, betonen die Abgeordneten, habe sich die Türkei in Artikel 39, Satz 1 des Vertrages von Lausanne
von 23. Juli 1923 dazu verpflichtet, dass "türkische Staatsbürger, die nicht-muslimischen Minderheiten
angehören", die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte genießen wie Muslime". Praktisch jedoch sehe
die Türkei die Minderheit der Syrisch-Orthodoxen in ihrem Land nicht als Minderheit im Sinne des Lausanner
Vertrages an.
Die Fraktionen fordern die Bundesregierung daher auf, sich in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union gegenüber der türkischen Regierung dafür einzusetzen, dass sie die Existenzgrundlage
und die Lebensperspektive des Klosters Mor Gabriel dauerhaft garantiert und die syrisch-orthodoxe Minderheit
in ihrem Land anerkennt. Der Antrag der Koalitionsfraktionen sowie der FDP verlangt von der Bundesregierung
außerdem, das ihr im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zur Verfügung stehende Instrumentarium
für den Schutz von religiösen Minderheiten und Religionsfreiheit voll auszunutzen. Auch solle sie
das Thema anhand des Beispiels Mor Gabriel in den Fortschrittsberichten der Europäischen Kommission
fokussieren und problematisieren.
Quelle Text: Bundestag.de
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